Stadionordnung Stadion Lichterfelde

Eigentümer der Sportanlage: Stadtbezirk Steglitz-Zehlendorf

 

Das Hausrecht nimmt der Verein FC Viktoria 1889 Berlin Lichterfelde-Tempelhof e.V. aufgrund eines Nutzungs-/ Pachtvertrages wahr.

 

  1. Geltungsbereich

  • Diese Benutzungsordnung gilt für die umfriedeten Stätten und Anlagen des Stadions Lichterfelde, Ostpreußendamm 3 – 17.
  • Ausgenommen hiervon sind Räume, die nicht öffentlich zugänglich sind.
  1. Grundsätze

  • Besucher erkennen mit dem Erwerb der Eintrittskarte die Regelungen der Stadionordnung als verbindlich an.
  • Die Bindungswirkung der Ordnung entsteht mit dem Zutritt zur Anlage.
  1. Eingangskontrolle

  • Jeder Besucher ist grundsätzlich verpflichtet, sich nach Aufforderung des Ordnungsdienstes, ggf. unter Inanspruchnahme von technischen Mitteln, durchsuchen   zu lassen, ob er aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder wegen des Mitführens von Waffen und anderen verbotenen Sachen ein Sicherheitsrisiko darstellt.
  • Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, wird der Eintritt zur Platzanlage untersagt.
  • Gleiches gilt für Personen, für die ein wirksames Stadionverbot besteht.
  1. Verhalten auf der Platzanlage

  • Innerhalb der Platzanlage hat sich jeder Besucher so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird. Den Anordnungen aller bevollmächtigen Einsatzkräfte ist Folge zu leisten.
  • Alle Auf- und Abgänge sind freizuhalten.
  • Auf Anweisung der Polizei oder des Ordnungsdienstes sind die Besucher verpflichtet, andere Plätze als auf ihrer Eintrittskarte vermerkt – auch in anderen Blöcken – einzunehmen.
  1. Verbote

Innerhalb der Platzanlage/des Stadions ist das Mitführen von nachstehenden Gegenständen, Substanzen etc. verboten:

  • rassistisches, fremdenfeindliches, extremistisches, diskriminierendes sowie rechts- und linksradikales Propagandamaterial.
  • Gegenstände, die dazu bestimmt sind u. a. das Gesicht zu verdecken, um damit die Feststellung der Identität einer Person zu verhindern.
  • Für alle Zuschauer gilt Vermummungs- und Uniformverbot!
  • politische und religiöse Gegenstände, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter.
  • Fahnen, Transparente, Aufnäher oder Kleidungsstücke zu tragen, deren Aufschrift geeignet ist, Dritte aufgrund ihrer Hautfarbe, Religion oder sexuellen Orientierung zu diffamieren oder deren Aufschrift Symbole verfassungsfeindlicher Organisationen zeigen.
  • alkoholische Getränke aller Art sowie Flaschen, Becher, Krüge und Dosen aus zerbrechlichem, zersplitterndem Material.
  • Feuerwerkskörper, Schwarzpulver, Leuchtkugeln und sonstige Pyrotechnik
  • Fahnen- und Transparentstangen, die länger als 1,50 Meter sind oder deren Durchmesser größer als 3 Zentimeter sind.

Des Weiteren wird untersagt:

  • das Spielfeld zu betreten
  • in Umkleide-, Sanitär- und Gaststättenräumen zu rauchen
  • ohne Erlaubnis Waren zu verkaufen, Drucksachen zu verteilen und Sammlungen durchzuführen.
  • außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten und durch Wegwerfen von Sachen und Gegenständen die Anlage zu verunreinigen.
  • während der Veranstaltung Trillerpfeifen zu benutzen.
  • Laserpointer zu benutzen,
  • Bereiche, die nicht für Besucher zugelassen sind, zu betreten und Einrichtungen wie Zäune, Fassaden, Mauern, Umfriedung der Spielfläche, Absperrungen, Bäume, Masten etc. zu besteigen oder zu übersteigen./li>
  • Tiere aller Art mitzuführen.
  • mit Gegenständen aller Art zu werfen.
  • bauliche Einrichtungen/Anlagen zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben.
  • das Befahren der Anlage mit Kfz und Fahrrädern (ausgenommen Rettungs- und Einsatzfahrzeuge, Rollstühle).
  1. Haftung

  • Das Betreten und Benutzen der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen und Sachschäden wird nicht gehaftet./li>
  • Unfälle oder Schäden sind unverzüglich dem Eigentümer der Anlage zu melden.
  • Für fahrlässige und vorsätzliche Störungen haftet der Verursacher.
  1. Zuwiderhandlungen

  • Personen, denen der Zutritt oder Aufenthalt wegen Verstößen nach den vorgenannten Festlegungen verweigert wird, verlieren ein evtl. bestehendes Recht auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes sowie aller sonstigen Schadensersatzansprüche.
  • Besteht der Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer sonstigen Ordnungswidrigkeit, kann Anzeige erstattet werden.
  • Verbotenerweise mitgeführte Sachen werden sichergestellt und, soweit sie für ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren nicht mehr benötigt werden, nach Wegfall der Gründe für die Sicherstellung zurück gegeben./li>
  • Bei Verstößen gegen die Stadionordnung kann ein Stadionverbot verhängt werden.
  • Die Rechte des Hausrechts bleiben unberührt.

 

Vorstand FC Viktoria 1889 e.V.